Die Monitoring-Stelle UN-BRK ist beim Deutschen Institut für Menschenrechte angesiedelt. Sie fordert, dass Barrierefreiheit zum Standard von gesundheitlichen Diensten und Einrichtungen gehört. Im Zuge der Neuregelung der Intensivpflege macht sie sich für mehr Selbstbestimmung und einer verstärkten Versorgung mit ambulanten Leistungen stark. Und nicht nur das. Sie schreibt unter der Rubrik „Themen/Rechte von Menschen mit Behinderungen/Gesundheit": „Auch in Zeiten der Corona-Pandemie leitet sich aus dem Recht auf Gesundheit die Pflicht des Staates ab, Gesundheitsschutz und diskriminierungsfreien Zugang zu Diensten und Einrichtungen gesundheitlicher Versorgung für alle gleichermaßen zu gewährleisten. Das Recht auf Leben garantiert Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zu lebensrettenden Maßnahmen.“
Menschen mit Behinderungen begegneten laut Monitoring-Stelle UN-BRK häufig Hürden beim Zugang zu gesundheitlichen Diensten und Einrichtungen. Sie benötigen aufgrund ihrer Beeinträchtigungen oft spezielle Gesundheitsdienste. Spezifische Hürden schränkten ihren Zugang zu Gesundheitsversorgung und -information jedoch erheblich ein. Dazu gehören unter anderem unzugängliche Ausstattung und Räumlichkeiten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Deutschen Instituts für Menschenrechte.