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Alles, was Recht ist

Wir setzen uns dafür ein, dass Diskriminierungen vermieden und abgebaut werden. Menschen mit Behinderungen müssen gleichberechtigt und vollumfänglich am Leben teilhaben können. Dabei kommen wir regelmäßig mit Recht in Berührung. Meistens geht es dabei um die deutschen Sozialgesetzbücher. Manchmal sind auch Paragraphen aus anderen Rechtsbereichen wichtig, zum Beispiel aus dem Arbeits- oder Verwaltungsrecht. 

In allen Rechtsgebieten wollen wir das Verbot aus dem Grundgesetz, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf, in die Praxis transportieren helfen. Dabei werden Regelungen und Gerichtsentscheidungen des Europarechts und des Völkerrechts  immer wichtiger.

So ist die UN-Behindertenrechtskonvention als Grundlage unserer Arbeit ein völkerrechtlicher Vertrag. Ein Großteil unserer Arbeit besteht darin, die UN-Behindertenrechtskonvention im deutschen Recht und der deutschen Verwaltungspraxis wirksam werden zu lassen.

Auf dieser Seite weisen wir regelmäßig auf unserer Meinung nach wichtige Gerichtsentscheidungen und sonstige rechtliche Nachrichten hin.

 

Ihr Ansprechpartner

Manuel Salomon

Manuel Salomon

Telefon 0231 912 83 75
E-Mail manuel.salomon@ksl-arnsberg.de

 

  • links: KSL-Kacheln. Rechts ein Bild einer juristischen Waage.

    BSG: behinderungsbedingte Fahrtkosten zur Schule sind Eingliederungshilfeleistungen.

    Das Bundessozialgericht (BSG) hat einer Schülerin behinderungsbedingte Fahrtkosten zur Schule als Leistungen der Eingliederungshilfe zugesprochen, und zwar in Form der Teilhabe an Bildung.

  • Links KSL-Kacheln. Rechts: Ein Bild von mehreren Büchern

    Institut für Menschenrechte veröffentlicht Paper zu den Pflichten von Kommunen

    Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat eine Stellungnahme veröffentlicht, die die Wirkung der UN-BRK in deutschen Kommunen thematisiert. 

    Das Paper ist in Alltagssprache und in Leichter Sprache verfügbar.

  • links: bunte KSL-Kacheln, rechts ein Foto des Bundesgerichtshof

    Bundesgerichtshof: bauliche Veränderungen zugunsten von Menschen mit Behinderungen sind grundsätzlich zulässig

    Der Bundesgerichtshof hat in zwei aktuellen Entscheidungen Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft bauliche Maßnahmen gestattet, um den stufenlosen Zugang zu den jeweiligen Wohnungen herzustellen.

  • Anwaltslisten

    Hier finden Sie Listen von Anwält*innen

    mit den Schwerpunkten:
    - Assistenzleistungen
    - Autismus
    - Sozial- und Verwaltungsrecht

  • Drei Fünzigeuroscheine und ein Richterhammer

    Nehmen, was da ist

    Laut einer Entscheidung des Landessozialgerichtes Niedersachsen-Bremen muss das Jobcenter Bremen die Kosten für eine behindertengerechte Wohnung auch dann übernehmen, wenn sie die üblichen Richtwerte übersteigen. Unser Rechtsexperte Manuel Salomon merkt dazu Nachfolgendes an.

  • Eingangsbereich des Bundessozialgerichts.

    Träger müssen auch teurere Wohnungen finanzieren

    Dass Menschen mit Behinderungen besondere Schwierigkeiten haben, eine passende Wohnung zu finden, ist nichts Neues. Ein Urteil des Bundessozialgerichts eröffnet Möglichkeiten, die Erfolgschancen bei der Suche nach einer angemessenen Wohnung zu erhöhen. Unser Rechtsexperte Manuel Salomon hat sich das Urteil genauer angeschaut.

  • Titelseite des Jahresberichts der Schlichtungsstelle BGG

    Schlichtungsstelle BGG legt sechsten Jahresbericht vor

    Unabhängige Schlichtungsstelle mittlerweile feste Institution: Mehr als 1000 Anträge eingegangen. Zahl der Verfahren steigt weiter.

  • Richterhammer auf einem Richtertisch (https://pixabay.com/de/photos/gesetz-anwalt-rechtsanwalt-4617873/)

    Minister der Justiz Limbach will Rechte von Volljährigen stärken, die geschäftsunfähig sind

    Auf Initiative von Nordrhein-Westfalen haben die Justizministerinnen und Justizminister der Länder bei ihrer 94. Konferenz am 25. und 26. Mai 2023 in Berlin beschlossen, den Bundesminister der Justiz prüfen zu lassen, inwieweit durch gesetzgeberische Maßnahmen rechtsgeschäftliches Handeln geschäftsunfähiger Volljähriger besser ermöglicht werden kann.

  • Richterhammer

    Assistenz im Krankenhaus als Leistung des Persönlichen Budgets?

    Nein, sagt das Sozialgericht Augsburg. Der Kläger hat keinen Anspruch auf ein Persönliches Budget für Zeiten seines stationären Krankenhausaufenthaltes im März 2021. Entsprechend seien die für diesen Zeitraum bezogenen Leistungen im Ergebnis zu erstatten, wenn auch nicht durch die vorgenommene Aufrechnung. Denn es bestünden für diese Zeit keine budgetfähigen Ansprüche, weder auf Eingliederungshilfe noch auf Hilfe zur Pflege. Sämtliche Pflegeleistungen seien stattdessen durch das Krankenhaus zu erbringen und mit der Vergütung der Krankenhausbehandlung abgegolten (§ 39 SGB V).

  • Logo Persönliches Budget

    Keine Aufrechnung mit laufenden Leistungen aus Persönlichem Budget

    Es ist schon schlimm genug, um Sozialleistungen streiten zu müssen. Noch schwieriger wird es, wenn der Kostenträger zustehende laufende Leistungen nicht auszahlt, sondern damit stattdessen (streitige) Erstattungsansprüche aus der Vergangenheit tilgen will. Die laufende Versorgung ist dann schnell gefährdet. Das Sozialgericht Augsburg hat diese Praxis in einem aktuellen Urteil untersagt. Unser Rechtsexperte Manuel Salomon hat sich das Urteil genauer angesehen.

  • Foto von Manuel Salomon

    Argumente für Eltern mit Behinderung

    Eltern mit Behinderungen wird oft die Fähigkeit abgesprochen, ihre Kinder erziehen und betreuen zu können. Im Extremfalle führt diese Einschätzung zum Entzug des Sorgerechts und zur Trennung von Kind und Eltern(teil). Zum Teil werden Mutter mit Behinderung und ihr neugeborenes Kind bereits im Krankenhaus getrennt. "Aus einer aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichtes Braunschweig (OLG Braunschweig) lassen sich Argumente gewinnen, um die Rolle von Eltern mit Behinderungen zu stärken", meint Manuel Salomon, Rechtsexperte beim KSL Arnsberg.

  • Wohnungen Symbolbild

    Sozialleistungsträger kann zu individueller Hilfestellung bei Suche nach neuer Wohnung verpflichtet sein

    Mit Urteil vom 06.10.2022 sieht das Bundessozialgericht (BSG) den Leistungsträger unter bestimmten Umständen verpflichtet, z. B.

  • Logo BODYS

    Einstellung von Ermittlungen nach sexueller Gewalt an Frauen kein Einzelfall

    Berlin, 26.09.2022. Frau mit Behinderungen zieht vor den Landesverfassungsgerichtshof Berlin.
    Frauen- und Behindertenrechtsorganisationen begleiten sie dabei.

  • Justitia

    Jobcenter muss Straßenschuhe zahlen

    Sozialgericht Hamburg hat entschieden:

  • ein Richterhammer

    Entscheidend ist, den Bedarf zügig zu decken!

    Anmerkungen von Manuel Salomon vom KSL Arnsberg zum Beschluss vom 20.05.2021, Aktenzeichen: L 9 SO 80/21 B ER des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen.
     

  • Zugang zu Justiz - Hrg. Dt. Institut für Menschenrechte

    Zugang zu Justiz für Menschen mit Behinderungen

    Zugang zu Justiz für Menschen mit Behinderungen.
    Menschen mit Behinderungen müssen bei der Justiz mit-machen können
    Dazu hat das Deutsche Institut für Menschenrechte eine Broschüre herausgegeben.
    Die Broschüre gibt es in Leichter Sprache und in Alltagssprache.

  • En Rollstuhl steht am Fuß einer Rolltreppe. auf einem Verbotsschid daneben steht in einem roten Kreis Wir müpssen leider draußen bleiben.

    (Kein) barrierefreier Zugang zum Verwaltungsgebäude

    Ein Einwohner einer Kommune, der einen Rollstuhl nutzt, hat keinen Anspruch auf Maßnahmen der Kommune, die ihm den Zugang zum Verwaltungsgebäude im eigenen Stadtteil ermöglichen, wenn die Kommune auf andere Weise sicherstellt, dass der Einwohner alle kommunalen Dienstleistungen nutzen kann (z.B. durch Hausbesuche oder in anderen Verwaltungsgebäuden). So lautet ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart. "Einwohnerinnen und Einwohner im Rollstuhl darf man also vor dem Verwaltungsgebäude stehenlassen? Wie kann das sein?", fragt sich Manuel Salomon, Rechtsexperte beim KSL Arnsberg.

  • Das Foto zeigt den Eingangsbereich zum Bundessozialgericht. Eingrußes weißes Gebäude. Davor befindet sich eine weiße Tafel mit der Aufschrift Bundessozialgericht.

    Zielvereinbarung kann Bewilligungsbescheid nicht ersetzen

    Die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) zum Persönlichen Budget vom 28. Januar 2021 hatte das KSL Arnsberg seinerzeit bereits ausführlich kommentiert.

  • Ein brauner Richterhammer

    Bundessozialgericht fällt erneut Grundsatzentscheidung zum Persönlichen Budget

    Das Bundessozialgericht (BSG) hat am 28.01.2021 erneut eine Entscheidung zum Persönlichen Budget getroffen (Aktenzeichen B 8 SO 9/19 R).

  • Das Bild zeigt zwei Hände mit Euro-Scheinen.

    Ausgewählte Gerichtsentscheidungen zu Persönlichem Budget und Arbeitgebermodell

    In den vergangenen Monaten sind einige Gerichtsentscheidungen zum Persönlichen Budget bzw. zum Arbeitgebermodell ergangen, die günstig für Menschen mit Behinderungen sind.